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AGB Camping Hegne GmbH

Servicezeiten

(1) Die Rezeption ist täglich mindestens ab 9:30 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. In der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr steht Ihnen in dringenden Fällen auch das Personal im Restaurantbetrieb zur Verfügung.

(2) Mittagsruhe ist von 12:30 Uhr bis 14.00 Uhr.

(3) Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.

Preise, Bearbeitungsgebühr

(1) Es gilt die aktuelle Preisliste auf der Homepage zum Zeitpunkt der Buchung.

(2) Bei verbindlicher Buchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 €. Diese ist nach Bestätigung ihrer Buchung innerhalb von 3 Tagen zur Zahlung fällig. Die Bearbeitungsgebühr ist in jedem Fall vor dem Aufenthalt zu bezahlen. Die Bearbeitungsgebühr wird auf die Platzgebühren angerechnet. Eine Umbuchung für das gleiche Kalenderjahr ist bis 14 Tage vor Anreise möglich. Es besteht ausnahmslos kein Rückerstattungsanspruch für den Fall, dass der Aufenthalt nicht angetreten wird. Wir bitten um Verständnis, dass keine Stellplatzwünsche versprochen werden können.

Anmeldung

(1) Das Hausrecht liegt bei der Platzverwaltung. Diese kann die Aufnahme von Personen verweigern oder auch des Platzes verweisen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung geboten erscheint. Verstöße gegen das Hausrecht werden nach Ermessen der Platzverwaltung mit Strafanzeige verfolgt. Bei Platzverweis erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Platzgebühren.

(2) Bei Ankunft weisen Sie sich und sämtliche Mitreisenden durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass (amtliches Dokument) aus und nennen Sie uns eine aktuelle Wohnanschrift. Bei Anreise mit einem Kraftfahrzeug ist das amtliche Kennzeichen des Anreisefahrzeugs zu nennen. Die Mitteilung Ihrer Mobilfunknummer für die Kontaktaufnahme in dringenden Fällen wird empfohlen, ist aber freiwillig. Die Aufnahme personenbezogener Daten erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben und dient nicht werbenden Zwecken.

(3) Für Kinder unter 16 Jahren ist der Aufenthalt zu Übernachtungszwecken ohne einen Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Jugendliche über 16 Jahren bedürfen für die Übernachtung ohne Erziehungsberechtigten einer bei der Anmeldung vorzulegenden Genehmigungserklärung mit Haftungsübernahmeerklärung eines Erziehungsberechtigten. Für Jugendliche ohne Erziehungsberechtigte gilt auf dem Platz ein Alkoholverbot.

Stellplatznutzung, Fahrzeuge (auch Boote)

(1) Das Abstellen und Aufstellen von Wohnanhängern, Wohnfahrzeugen, Vorzelten und Campingzelten erfolgt auf den dafür vorgegebenen Parzellen. Stellplätze für Wohnwagen/Wohnfahrzeuge sind auf den Schotterstellen in Reihe abzustellen. Die Zuweisung erfolgt auf Anordnung der Platzverwaltung.

(2) Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen oder Stellplätze einzufrieden. Achten Sie darauf, dass eine Gefährdung durch Zeltpflöcke und Sicherungsleinen ausgeschlossen ist, diese dürfen nur auf der zugewiesenen Stellfläche verankert werden und sind notwendigenfalls kenntlich zu machen. Bei starkem Niederschlag kann es zu Pfützenbildungen kommen – dies ist naturbedingt und liegt nicht in unserer Verantwortung.

(3) Das Befahren der Anlage ist nur zum Zwecke des Be- und Entladens sowie für das Aufstellens von Wohnanhängern gestattet. Ein Einfahren für die Zeltwiese ist nicht gestattet.

(4) Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Während der Ruhezeiten und Nachtruhe ist das Befahren des Platzes mit Motorfahrzeugen generell untersagt. Das Befahren des Platzes mit einspurigen, motorgetriebenen Fahrzeugen einschließlich Quads und Elektrorollern ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.

(5) Um für alle Gäste einen störungsfreien und angenehmen Aufenthalt bieten zu können, vermeiden Sie bitte ruhestörenden Lärm. Unterhaltungselektronische Geräte, bspw. Radio, Fernseher, sollten so eingestellt sein, dass sie andere nicht stören. Während der Nachtruhe sind laute Gespräche untersagt.

(6) Im Ufergelände dürfen Boote nur mit Zustimmung der Platzverwaltung gelagert werden.

Sanitäre Anlagen

Die sanitären Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Bitte hinterlassen Sie diese so, wie Sie sie aufgefunden haben. Wir bitten Sie hygienische Beanstandungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen sofort bei der Platzverwaltung zu melden. Kleinkinder dürfen die Sanitär- und Toiletteneinrichtungen nur in Begleitung Erwachsener aufsuchen. Beachten Sie auch, dass wir eigens für Kleinkinder auf deren Bedürfnisse angepasste Sanitärräume vorhalten.

Abreise

(1) Am Abreisetag muss der Stellplatz bis spätestens 11:30 Uhr vollständig geräumt und von Unrat, Müll, Erdnägeln, Häringen, Pflöcken und sonstiges in oder auf dem Boden eingebrachte Sicherungselemente befreit sein – die nachfolgenden Nutzer freuen sich, wenn sie einen sauberen Standplatz antreffen.

(2) Wegen der Vorbereitung für nachfolgende Gäste müssen die Mietobjekte (Hütten, Fässer) um 10:00 Uhr geräumt werden. Am Abmeldetag melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der Rezeption ab. Für den Fall, dass der Stellplatz, Zeltplatz oder das Mietobjekt nicht rechtzeitig geräumt wurde, müssen wir eine weitere Übernachtungsgebühr in Rechnung stellen. Ihren Standplatz hinterlassen Sie bitte so, dass nachfolgende Nutzer diesen gleich nutzen können.

Natur- und Umweltschutz, Müllentsorgung, Abwasser

(1) Unser Campingplatz liegt inmitten einer einmaligen Naturlandschaft und ist ringsum von einem Naturschutzgebiet umgeben. Entsprechend steht das Gelände unter Natur- und Landschaftsschutz. Das Abreißen und Absägen von Ästen an Bäumen und Sträuchern ist deswegen ebenso verboten, wie das Pflücken von Blumen und Pflanzen. Sollten Sie sich einmal um herabhängende oder hereinragende Äste gestört fühlen, zeigen Sie dies bitte der Platzverwaltung an.

(2) Unrat, Müll und Abwasser (Grauwasser, Schmutzwasser, Abwasser) sind an den dafür vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen. Die Abfallsammelstation finden Sie vor der Zufahrtschranke, die Abwasserentsorgungsstationen sind im vor dem Waschhaus und der Zufahrtsschranke. Im Zugangsbereich vor der Schranke finden Sie eine Müllsammelstelle mit Wertstoffbehältern für Altglas, Altdosen, Altpapier, gelber Sack/duales System, Biomüll und einen Restmüllcontainer. Die Entsorgung von Unrat, Müll und Abwasser außerhalb dafür vorgesehener Sammelstellen ist untersagt.

(3) Offenes Feuer darf nicht entfacht werden, dies gilt auch für Grillkörbe und Einweggrills. In Zeiten starker Trockenheit kann die Platzverwaltung das Grillen mit Holzkohle untersagen.

Regeln zum Umgang mit Haustieren, Anmelde- und Leinenpflicht

(1) Hunde und Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt, müssen jedoch angemeldet werden und sind immer an der Leine zu führen.

(2) Aus Rücksicht auf die übrigen Besucher sind Hunde in der Badezone im Strandbad und im Wasser nicht gestattet. Auf der Zeltwiese sind Hunde nicht erlaubt.

(3) In besonderen Fällen, bspw. Lärmbelästigung, Verhaltensauffälligkeit, Verunreinigung kann die Platzverwaltung verlangen, dass die Tiere vom Platz entfernt werden.

Badehinweis, Spielplatznutzung

(1) Das Baden im See geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Die Nutzung der Spielgeräte und des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr; der Spielplatz steht Kindern bis 14 Jahren zur Verfügung, wobei die Eltern die Aufsichtspflicht gewähren müssen.

(3) Bei Sturmwarnung gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Wassersport und Angeln.

Gewerbliche Sondernutzung

Händlern und Gewerbetreibenden ist die Geschäftsentfaltung auf dem Gelände untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Platzverwaltung auf Anfrage. Das Gewerbeverbot gilt auch für sonstige gewerbliche Dienstleistungen. Werbematerial darf in den Geschäftsräumen nur mit Genehmigung ausgelegt werden. Die widerrechtliche geschäftliche Nutzung des Campingplatzes für Handel und Werbezwecke, auch durch Verteilung von Prospekten, Flyern, Plakaten oder durch werbende Darbietungen wird schadensersatzrechtlich verfolgt und stellt ein Verbot gegen das Hausrecht dar.

Haftungsausschluss

Wir bitte um Verständnis, dass wir nur für Schäden die auf Verschulden der Platzverwaltung und Platzbetreiber zurückzuführen sind, die Haftung übernehmen. Für Schäden, die im Verantwortungsbereich der Campingplatzbenutzer und deren Besucher verursacht werden, haften wir nicht. Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommenes Eigentum oder Beschädigung durch Feuer, Wasser oder Sturm und bei Unfällen und Verletzungen aller Art. Dies gilt auch für Boots- oder Surfbrettunfälle.

Sämtliche der vorbenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von gesetzlichen Pflichten des Campingplatzbetreibers, seiner Vertreter oder dessen eingesetztes Personal sowie Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verpächters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist damit nicht verbunden.

Ferner gelten die Haftungsausschlüsse nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.