Platzregeln
Damit sich jeder Gast auf dem Platz wohl fühlt und keine Missverständnisse entstehen: Hier die Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen
Check-In & Anreise
Platzverwaltung hat das Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei der Platzverwaltung. Diese kann die Aufnahme von Personen verweigern oder auch des Platzes verweisen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung geboten erscheint. Verstöße gegen das Hausrecht werden nach Ermessen der Platzverwaltung mit Strafanzeige verfolgt. Bei Platzverweis erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Platzgebühren.
Einfahrt zum Platz freihalten – Nicht vor den Schranken stehen
Bitte die Zufahrt zum Campingplatz stets freihalten. Nicht vor den Schranken halten, warten oder parken. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge muss immer gewährleistet sein.
Check-In nur mit amtlichen Dokument (Ausweis) für alle Personen
Bei Ankunft weisen Sie sich und sämtliche Mitreisenden durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass (amtliches Dokument) aus und nennen Sie uns eine aktuelle Wohnanschrift. Bei Anreise mit einem Kraftfahrzeug ist das amtliche Kennzeichen des Anreisefahrzeugs zu nennen. Die Mitteilung Ihrer Mobilfunknummer für die Kontaktaufnahme in dringenden Fällen wird empfohlen, ist aber freiwillig. Die Aufnahme personenbezogener Daten erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben und dient nicht werbenden Zwecken.
Jugendliche ab 16: Camping nur mit Erlaubnis Erziehungsberechtigte
Jugendliche über 16 Jahren bedürfen für die Übernachtung ohne Erziehungsberechtigten einer bei der Anmeldung vorzulegenden Genehmigungserklärung mit Haftungsübernahmeerklärung eines Erziehungsberechtigten. Für Jugendliche ohne Erziehungsberechtigte gilt auf dem Platz das deutsche Jugendschutzgesetz.
Kinder unter 16 Jahre: Übernachtung nur mit Erziehungsberechtigte/r
Für Kinder unter 16 Jahren ist der Aufenthalt zu Übernachtungszwecken ohne einen Erziehungsberechtigten nicht gestattet.
Check-out & Abreise
Check-Out Camping: bis 11:30 Uhr
Am Abreisetag muss der Stellplatz bis spätestens 11:30 Uhr vollständig geräumt und von Unrat, Müll, Erdnägeln, Heringen, Pflöcken und sonstiges in oder auf dem Boden eingebrachte Sicherungselemente befreit sein – die nachfolgenden Nutzer freuen sich, wenn sie einen sauberen Standplatz antreffen.
Für den Fall, dass der Stellplatz oder Zeltplatz nicht rechtzeitig geräumt wurde, müssen wir eine weitere Übernachtungsgebühr in Rechnung stellen. Ihren Standplatz hinterlassen Sie bitte so, dass nachfolgende Nutzer diesen gleich nutzen können.
Check-Out Mietunterkunft: bis 10:00 Uhr
Wegen der Vorbereitung für nachfolgende Gäste müssen die Mietobjekte (Hütten, Fässer) um 10:00 Uhr geräumt werden. Am Abmeldetag melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der Rezeption ab. Für den Fall, dass das Mietobjekt nicht rechtzeitig geräumt wurde, müssen wir eine weitere Übernachtungsgebühr in Rechnung stellen. Ihre Mietunterkunft hinterlassen Sie bitte so, dass nachfolgende Nutzer diesen gleich nutzen können.
Regeln zur Ruhe
Lärm vermeiden: Andere Gäste nicht stören
Um für alle Gäste einen störungsfreien und angenehmen Aufenthalt bieten zu können, vermeiden Sie bitte ruhestörenden Lärm. Unterhaltungselektronische Geräte, bspw. Radio, Fernseher, sollten so eingestellt sein, dass sie andere nicht stören. Während der Nachtruhe sind laute Gespräche untersagt.
Mittagsruhe ist von 12:30 Uhr bis 14.00 Uhr.
Während der Zeit von 12:30 bis 14:00 ist das Befahren des Platzes mit Motorfahrzeugen generell untersagt. Das Befahren des Platzes mit einspurigen, motorgetriebenen Fahrzeugen einschließlich Quads und Elektrorollern ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.
Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
Während der Zeit von 22:00 bis 7:00 ist das Befahren des Platzes mit Motorfahrzeugen generell untersagt. Das Befahren des Platzes mit einspurigen, motorgetriebenen Fahrzeugen einschließlich Quads und Elektrorollern ist auf dem gesamten Campingplatz verboten. Während der Nachtruhe sind laute Gespräche, laute Musik und laute unterhaltungselektronsiche Geräte untersagt.
Nutzung des Platzes
Aufstellen und Abstellen: Nur die eigene Parzelle nutzen
Das Abstellen und Aufstellen von Wohnanhängern, Wohnfahrzeugen, Vorzelten und Campingzelten sowie Booten und Wassersportgerät erfolgt auf den dafür vorgegebenen Parzellen. Stellplätze für Wohnwagen/Wohnfahrzeuge sind auf den Schotterstellen in Reihe abzustellen. Die Zuweisung erfolgt auf Anordnung der Platzverwaltung.
Keine Gräben ziehen, Stolpergefahren vermeiden bzw. kennzeichnen
Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen oder Stellplätze einzufrieden. Achten Sie darauf, dass eine Gefährdung durch Zeltpflöcke und Sicherungsleinen ausgeschlossen ist, diese dürfen nur auf der zugewiesenen Stellfläche verankert werden und sind notwendigenfalls kenntlich zu machen. Bei starkem Niederschlag kann es zu Pfützenbildungen kommen – dies ist naturbedingt und liegt nicht in unserer Verantwortung
Platz befahren: Nur zum Be-und Entladen (für Zeltwiese nicht erlaubt)
Das Befahren der Anlage ist nur zum Zwecke des Be- und Entladens sowie für das Aufstellens von Wohnanhängern gestattet. Ein Einfahren für die Zeltwiese ist nicht gestattet.
Platz befahren: Immer Schrittgeschwindigkeit. Nicht erlaubt während Ruhezeiten
Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Während der Ruhezeiten und Nachtruhe ist das Befahren des Platzes mit Motorfahrzeugen generell untersagt. Das Befahren des Platzes mit einspurigen, motorgetriebenen Fahrzeugen einschließlich Quads und Elektrorollern ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.
Boote im Ufergelände: Nur mit Erlaubnis von Platzverwaltung
Im Ufergelände dürfen Boote nur mit Zustimmung der Platzverwaltung gelagert werden.
Sanitäre Anlagen
Die sanitären Anlagen sauber halten
Die sanitären Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Bitte hinterlassen Sie diese so, wie Sie sie aufgefunden haben. Wir bitten Sie hygienische Beanstandungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen sofort bei der Platzverwaltung zu melden.
Kleinkinder nur in Begleitung
Kleinkinder dürfen die Sanitär- und Toiletteneinrichtungen nur in Begleitung Erwachsener aufsuchen. Beachten Sie auch, dass wir eigens für Kleinkinder auf deren Bedürfnisse angepasste Sanitärräume vorhalten.
Umweltschutz
Keine Pflanzen und Tiere entnehmen oder Äste selbst kürzen
Unser Campingplatz liegt inmitten einer einmaligen Naturlandschaft und ist ringsum von einem Naturschutzgebiet umgeben. Entsprechend steht das Gelände unter Natur- und Landschaftsschutz.
Das Abreißen und Absägen von Ästen an Bäumen und Sträuchern ist deswegen ebenso verboten, wie das Pflücken von Blumen und Pflanzen. Sollten Sie sich einmal um herabhängende oder hereinragende Äste gestört fühlen, zeigen Sie dies bitte der Platzverwaltung an.
Abwasser und Müll fachgerecht entsorgen
Unrat, Müll und Abwasser (Grauwasser, Schmutzwasser, Fäkalien) sind an den dafür vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen. Die Abfallsammelstation finden Sie vor der Zufahrtschranke, die Abwasserentsorgungsstationen sind im vor dem Waschhaus und der Zufahrtsschranke. Im Zugangsbereich vor der Schranke finden Sie eine Müllsammelstelle mit Wertstoffbehältern für Altglas, Altdosen, Altpapier, gelber Sack/duales System, Biomüll und Restmüllcontainer.
Die Entsorgung von Unrat, Müll und Abwasser außerhalb dafür vorgesehener Sammelstellen ist untersagt.
Kein offenes Feuer / Beschränkung Kohlegrills
Offenes Feuer darf nicht entfacht werden, dies gilt auch für Grillkörbe und Einweggrills. In Zeiten starker Trockenheit kann die Platzverwaltung das Grillen mit Holzkohle untersagen.
haustiere
Hunde: Leinenpflicht und Meldepflicht
Hunde und Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt, müssen jedoch angemeldet werden und sind immer an der Leine zu führen.
Haustiere: Nicht gestattet in Badezone, Zeltbereich und Mietunterkünften
Aus Rücksicht auf die übrigen Besucher sind Hunde und andere Haustiere in der Badezone im Strandbad und im Wasser nicht gestattet. Auf der Zeltwiese sind Hunde und Haustiere nicht erlaubt.
Platzverweis bei Lärm, Verunreinigung, Gefährdung durch Haustiere
In besonderen Fällen, bspw. Lärmbelästigung, Verhaltensauffälligkeit, Verunreinigung kann die Platzverwaltung verlangen, dass die Tiere vom Platz entfernt werden.
Badebereich und Spielplatz
Nutzung Badebereich auf eigene Gefahr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
Das Baden im See geschieht auf eigene Gefahr.
Nutzung Spielplatz auf eigene Gefahr. Eltern haben Aufsichtspflicht.
Die Nutzung der Spielgeräte und des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr; der Spielplatz steht Kindern bis 14 Jahren zur Verfügung, wobei die Eltern die Aufsichtspflicht gewähren müssen.
Sturmwarnung: Gefährdungen ausschliessen.
Bei Sturmwarnung gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Wassersport und Angeln.
Gewerbliche Nutzung
Gewerbliche Sondernutzung nur mit Erlaubnis
Händlern und Gewerbetreibenden ist die Geschäftsentfaltung auf dem Gelände untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Platzverwaltung auf Anfrage. Das Gewerbeverbot gilt auch für sonstige gewerbliche Dienstleistungen. Werbematerial darf in den Geschäftsräumen nur mit Genehmigung ausgelegt werden. Die widerrechtliche geschäftliche Nutzung des Campingplatzes für Handel und Werbezwecke, auch durch Verteilung von Prospekten, Flyern, Plakaten oder durch werbende Darbietungen wird schadensersatzrechtlich verfolgt und stellt ein Verbot gegen das Hausrecht dar.
Haftungsausschluss
Keine Haftung bei Verlust und Schäden verursacht durch andere Gäste oder Besucher
Wir bitte um Verständnis, dass wir nur für Schäden die auf Verschulden der Platzverwaltung und Platzbetreiber zurückzuführen sind, die Haftung übernehmen.
Für Schäden, die im Verantwortungsbereich der Campingplatzbenutzer und deren Besucher verursacht werden, haften wir nicht.
Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommenes Eigentum oder Beschädigung durch Feuer, Wasser oder Sturm und bei Unfällen und Verletzungen aller Art. Dies gilt auch für Boots- oder Surfbrettunfälle.
Ferner gelten die Haftungsausschlüsse nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.